Die Auslagen und Kosten eines Schiedsgerichts trägt die unterliegende Partei. Bei Verfahren betreffend die Piratenpartei Schweiz fallen keine Honorare der Schiedsrichter an. Im Normalfall belaufen sich die Verfahrenskosten also vor allem auf die Korrespondenz.
Zusätzliche Kosten werden gegebenfalls verursacht durch:
- Reisespesen für Schiedsrichter, Zeugen, etc. bei Verhandlungen im Real-Life
- Übersetzungen und Gutachten, falls erforderlich
- Durchsetzung der Entscheide mit Hilfe staatlicher Gerichte, falls sich eine Partei widersetzt
Für zu erwartende Kosten kann der Instruktionsrichter Kostenvorschüsse verlangen.